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(Update 27.08.2020) Die Corona-Pandemie hat nicht nur Auswirkungen auf die zentralen Klimawochen-Veranstaltungen auf dem Rathausmarkt, sondern auch auf die vielen von unseren Klimawochen-Partner*innen dezentral geplanten Veranstaltungen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zu Corona zusammengetragen, die von Veranstalter*innen beachtet werden müssen. Es berücksichtigt die städtische Corona-Verordnung, die seit dem 1. September 2020 in Hamburg gilt. Beachtet bitte, dass sich die Verordnung jederzeit ändern kann. Unser FAQ erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern soll für euch nur eine erste Hilfestellung bei der Planung eurer Veranstaltungen sein. Wir wünschen euch viel Erfolg.

Dürfen Veranstaltungen in Hamburg stattfinden?

Ja. Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen (personalisierte Karten) sind im Freien in Hamburg mit bis zu 1000 Teilnehmer*innen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 650 Personen zulässig.

Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze sind im Freien mit bis zu 200 Teilnehmer*innen und in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 Personen zulässig. Erfolgt während einer Veranstaltung ohne feste Sitzplätze oder in den Pausen ein Alkoholausschank, reduziert sich die Anzahl der zulässigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeweils um die Hälfte. Die bisher gültige Bestimmung, dass In geschlossenen Räumen die Anzahl der auf der Veranstaltungsfläche anwesenden Personen auf eine Person je 10 Quadratmeter beschränkt ist, wurde zum September gestrichen. Es gelten aber natürlich die Abstandsregeln.

Welche Hygieneregeln gelten?

Neben der Teilnehmer*innen-Beschränkung ist das Einhalten von 1,5 Metern Abstand an öffentlichen Orten die wichtigste Hygienemaßnahme. Sie gilt nicht für Personen aus einem Haushalt. Veranstalter*innen müssen grundsätzlich darauf achten, dass die Abstandsregeln von der Besucher*innen eingehalten werden. Kann der Mindestabstand einmal nicht eingehalten werden, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dies kann zum Beispiel für den Weg zu einem Sitzplatz nötig sein.

Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen muss ausreichend gelüftet werden.

Welche Beschilderung ist am Veranstaltungsort ratsam?

Hinweisschilder auf die Abstandsregeln sollten aufgehängt werden, ggf. auch Hinweise auf die Maskenpflicht. Im Zusammenhang mit der Erfassung der Besucher*innen-Daten (siehe unten) muss auf die Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hingewiesen werden.

Sollte es Laufrichtungen auf der Veranstaltung geben, sollten die Besucher*innen am Eingang darauf hingewiesen werden.

Muss ich die Daten der Besucher*innen erfassen?

Ja. Von allen Besucher*innen müssen Namen, die Anschrift und die Telefonnummer erfasst werden. Die Erfassung einer E-Mail-Adresse statt einer Telefonnummer ist NICHT mehr zulässig. Zudem sollten das Datum und die Uhrzeit des Besuchs erfasst werden. Diese Angaben können in Papierform erhoben werden. Aber Vorsicht: Listen, in denen die Daten erfasst werden, dürfen nicht offen herumliegen und für jedermann zugänglich sein. Der Hamburgische Datenschutzbeauftragte hat ein Musterformular zur Erfassung der Daten erstellt:

https://datenschutz-hamburg.de/assets/pdf/Mustervorlage_zur_Erfassung_von_Kontaktdaten.pdf

Alternativ kann ein digitales Zugangssystem genutzt werden, wie es bereits viele Restaurants verwenden.

Was ist bei der Erfassung der Daten noch zu beachten?

Die Besucher*innen müssen vor Erhebung der Daten auf den Datenschutz, insbesondere gemäß Art. 13 DSGVO, hingewiesen werden. Dies kann auch durch Aushang erfolgen.

Wie lange müssen die erfassten Daten der Besucher*innen aufgehoben werden?

Vier Wochen. Die Daten dienen ausschließlich zur Nachverfolgung von Infektionsketten. Deswegen ist eine Weitergabe ausschließlich an die Gesundheitsämter nach Aufforderung erlaubt. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist müssen die Kontaktdaten sicher vernichtet werden.

Brauche ich ein Hygienekonzept?

Ja. In einem Hygienekonzept werden alle wesentlichen Maßnahmen für eine Veranstaltung erfasst, die nötig sind, um die Hygiene und die Einhaltung der staatlichen Verordnung zu gewährleisten. Das Hygienekonzept ist nach Aufforderung den Behörden vorzulegen. Wesentliche Punkte in einem Hygienekonzept sind:

  • Abstandsregel
  • Mund-Nasen-Schutz
  • Art der Bestuhlung (personalisiert / nicht personalisiert)
  • Wegesystem
  • Händedesinfektion
  • Besucher*innen-Datenerfassung
  • Lüftung

Wann ist ein Wegesystem wichtig?

Wenn eine größere Anzahl an Besucher*innen erwartet werden, ist es ratsam, Abstandpunkte und Laufrichtungen optisch am Boden zu markieren. Durch die Markierung von Wegerichtungen sorgt man dafür, dass Personen nicht durcheinanderlaufen und die Abstandsregel einfacher einzuhalten ist.

Muss Desinfektionsmittel für die Besucher*innen zur Verfügung stehen?

Wir empfehlen, Desinfektionsmittel am Eingang bereitzuhalten und die Besucher*innen darauf hinzuweisen. 

Müssen Gegenstände desinfiziert werden?

Grundsätzlich müssen Mikrofone, Touchscreen und ähnliches nach jeder Benutzung desinfiziert werden. Auf dem Podium ist es ratsam, jedem Gast ein eigenes Mikrofon zu geben und dieses nach Ende der Veranstaltung zu desinfizieren.

Wo kann ich die Corona-Verordnung nachlesen?

Aktuell ist die Corona-Verordnung, die seit dem 1. September 2020 gültig ist. Sie ist hier zu finden. 

Gibt mir die Klimawoche Hilfestellung, wenn ich noch Fragen habe?

Im Rahmen unserer Möglichkeiten versuchen wir gerne zu helfen, wenn es Fragen rund um die Corona-Auflagen für Veranstaltungen gibt. Die meisten Betreiber*innen von Veranstaltungsorten wissen aber auch, was zu beachten ist. Fragt also zunächst einmal beim Veranstaltungsort nach, ob es ein örtliches Hygienekonzept und eventuell noch über die staatlichen Auflagen hinaus spezielle Corona-Regeln an dem Ort gibt, an dem ihr eure Veranstaltung durchführen wollt.